Der Schulverein bildet den rechtlichen Rahmen und die wirtschaftliche Grundlage für die gemeinsame Arbeit der Schüler*innen und Lehrer*innen.
Die Geschäftsführung, bestehend aus zwei bis drei Personen, die gleichzeitig den Vorstand des Vereins bilden, steuert die notwendigen Prozesse, um den Schulbetrieb nachhaltig zu sichern. Das bedeutet, die Geschäftsführung ist dafür verantwortlich, die Räume zur Entfaltung der pädagogischen Arbeit stets geöffnet zu halten und ggf. neue zu eröffnen. Dazu nimmt sie regelmäßig an den Lehrerkonferenzen teil und arbeitet eng mit der Schulführung zusammen oder ist in Personalunion Teil derselben.
Sie pflegt innerhalb des Vereins in Mitgliederversammlungen und den Sitzungen des Aufsichtsrats die Zusammenarbeit mit den Vereinsmitgliedern und knüpft nach außen die Verbindung zu Behörden und Verbänden.