Unsere Waldorfschule versteht sich als selbstverwaltete Bildungseinrichtung, inhaltlich basierend auf der Menschenkunde Rudolf Steiners. Es liegt in unserem Selbstverständnis, alle Belange der Schule, von der Pädagogik über die Leitung und Organisation des täglichen Schulbetriebs, bis hin zur langfristigen Planung, aus der Schulgemeinschaft heraus zu steuern.
Träger unserer Schule ist das Rudolf Steiner Bildungswerk e.V. Die Satzung des Vereins sieht zwei bis drei geschäftsführende Vorstände vor. Ihre Aufgaben sind in der Geschäftsordnung der Geschäftsführung definiert.
Der Aufsichtsrat, der aus sieben Vereinsmitgliedern besteht, bestellt die Mitglieder der Geschäftsführung, berät die Geschäftsführung, erarbeitet mit ihr den Haushaltsplan und überwacht die Haushaltsführung. Diese Aufgaben sind in der Satzung beschrieben. Als Aufsichtsrat wählbar ist jedes Vereinsmitglied (Lehrer/innen, Eltern, volljährige Schüler/innen). Geschäftsordnung des Aufsichtsrates
Die Schulleitung besteht aus zwei Lehrer*innen, die jeweils ein halbes Deputat für dieses Amt zur Verfügung haben. Ihre Aufgaben sind in der Geschäftsordnung der Schulleitung definiert.
Im Sinne der Selbstverwaltung und der Aufgabendelegation gibt es weitere Gremien mit Entscheidungskompetenzen, beispielweise für die staatlichen Schulabschlüsse (ESA, MSA, Abitur).
In den wöchentlichen Konferenzen, die für alle Mitarbeiter*innen der Schule offen sind, werden gemeinschaftlich pädagogische Themen und organisatorische Aufgaben bearbeitet. In den Lehrerkonferenzen werden u.a. Personalentscheidungen beraten. Ihre Aufgaben sind in der Geschäftsordnung der Lehrerkonferenz definiert.
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